In unserem CLIP-Blog verfolgen wir schon seit einigen Jahren die Arbeit des Österreichischen Presserates mit großem Interesse. Mitte März wurde nun wieder die Fallstatistik des vergangenen Jahres 2021 veröffentlicht. Vor allen Dingen Berichte über Covid-19 führten zu einer Rekordzahl an Beschwerden. Der Presserat musste sich im Jahr 2021 mit 647 Fällen beschäftigen, was die letztjährige Rekordzahl von 418 Fällen in den Schatten stellt.
Presserat sieht positive Entwicklung
Die Senate des Presserates beschäftigten sich mit insgesamt 647 Fällen, von denen jedoch nur 31 Fälle als tatsächliche Verstöße gegen den Ehrenkodex verortet wurden. Zum Vergleich: 2020 gab es bei 418 Fällen noch 36 Ethikverstöße. Trotz gestiegener Fallzahl ist die Zahl der Ethikverstöße im letzten Jahr also zurückgegangen. Der Presserat wertet beide Zahlen als positive Entwicklung: Die zunehmende Fallzahl zeugt von einem steigenden Anklang des Presserats bei der Bevölkerung, die abnehmende Zahl der tatsächlichen Ethikverstöße lässt auf eine Sensibilisierung der Medien hoffen.
Die Kronen Zeitung als Spitzenreiter
Die Kronen Zeitung führt nach einem letztjährigen zweiten Platz nun wieder die Liste der Fallzahlen mit 111 behandelten Fällen an. Davon wurden 9 medienethische Verstöße nachgewiesen. Die oberösterreichische Wochenzeitung Wochenblick belegt mit 14 Fällen und 8 Verstößen gegen den Ehrenkodex Platz 2. Wolfgang Fellners Mediengruppe Österreich (sowie Oe24 und das Onlineportal oe24.at) reiht sich mit 56 Fällen und 6 medienethischen Verstößen auf den dritten Platz ein. Folgende Medien verstießen ebenso gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse: Heute: 54 Fälle, 5 Verstöße; NÖN: 5 Fälle, 2 Verstöße; Kurier: 30 Fälle, 1 Verstoß
Entscheidungen des Presserats
Die meisten Ethikverstöße des Jahres 2021 betrafen Persönlichkeitsverletzungen, das Gebot einer gewissenhaften und korrekten Recherche und Wiedergabe von Nachrichten sowie das Gebot, Werbung von redaktionellen Inhalten abzugrenzen.
Ehrenkodex für die österreichische Presse
Die Entscheidungsgrundlage des Presserates stellt der „Ehrenkodex für die österreichische Presse“ dar. Dies ist ein Katalog von medienethischen Regeln, die vom Trägerverein des Presserates beschlossen wurden. Jedoch haben nicht alle Printmedien die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates in einem Beschwerdeverfahren anerkannt. So entzieht sich z.B. die Kronen Zeitung nach wie vor den medienethischen Weisungen des Österreichischen Presserates.
Die Zahlen zu den letztjährigen Statistiken können Sie in unserem Beitrag „Presserat veröffentlicht Fallstatistik 2020 mit neuem Rekordwert“ nachlesen.