In unserem CLIP-Blog verfolgen wir schon seit einigen Jahren die Arbeit des Österreichischen Presserates mit großem Interesse. Am Freitag, den 08. März 2019 fand nun wieder die jährliche Pressekonferenz statt, bei der der Tätigkeitsbericht 2018 sowie die Fallstatistik des Jahres 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Sehen wir uns die Zahlen genauer an.
Fallzahlen 2018
Die drei Senate des Presserates beschäftigten sich im Jahr 2018 mit insgesamt 302 Fällen. In 30 Fällen handelte es sich dabei tatsächlich um Verstöße gegen die Medienethik. Bei 3 Fällen handelte es sich um geringe Verstöße, weshalb hier nur ein Hinweis des Presserates ausgesprochen wurde.
Die Kronen Zeitung als Spitzenreiter
Die Kronen Zeitung führt die Liste der Fallzahlen mit 75 behandelten Fällen an. Davon wurden 15 medienethische Verstöße nachgewiesen. Der Standard folgt mit 36 behandelten Fällen, von denen jedoch kein einziger als medienethischer Verstoß eingestuft wurde. Österreich bzw. OE24 reiht sich mit 34 behandelten Fällen und 5 Verstößen als Dritter in die Liste.
Beschwerden und Mitteilungen
Der Presserat wurde in 250 Fällen durch Mitteilungen von Leserinnen und Lesern in Kenntnis gesetzt. In 19 Fällen gelangten direkt Beschwerden von Betroffenen zum Presserat. Von den 19 Beschwerden wurde jedoch kein Fall als medienethischer Verstoß eingestuft.
Ehrenkodex für die österreichische Presse
Die Entscheidungsgrundlage des Presserates stellt der „Ehrenkodex für die österreichische Presse“ dar. Dies ist ein Katalog von medienethischen Regeln, die vom Trägerverein des Presserates beschlossen wurden. Jedoch haben nicht alle Printmedien die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates in einem Beschwerdeverfahren anerkannt. So entziehen sich die Tageszeitungen Heute und Kronen Zeitung sowie die Website oe24.at den medienethischen Weisungen des Österreichischen Presserates.
Ehrenkodex ergänzt
Ebenso wurde in der Jahrespressekonferenz bekannt gegeben, dass der Punkt 5 des Ehrenkodex, der sich mit dem Persönlichkeitsschutz befasst, um einen Unterpunkt ergänzt wurde. Dieser Unterpunkt behandelt den Opferschutz und besagt: „5.4. Auf die Anonymitätsinteressen von Unfall- und Verbrechensopfern ist besonders zu achten. […]“
Die Zahlen zu den letztjährigen Statistiken können Sie in unserem Beitrag „Österreichischer Presserat – Statistik 2017“ nachlesen.