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Uploadfilter – Rechtliche Notwendigkeit oder Rückschritt?

Uploadfilter sollen einem modernen Urheberrecht gerecht werden. In der Europäischen Union sind sich nicht alle Mitgliedstaaten einig, ob ein automatisiertes Prüfsystem geeignet ist dem Urheber eines Werkes zu seinem Recht zu verhelfen, oder ob Uploadfilter genau das Gegenteil bewirken.

Im Folgenden möchte ich die aktuelle Debatte im Europäischen Parlament kurz skizzieren und die wichtigsten Argumente für und gegen einen Uploadfilter zusammenfassen.

Die Europäische Union möchte eine Verschärfung des Urheberrechts

Das Europäische Parlament plant in seiner Novelle zum Urheberecht die Einführung automatisierter Prüfsysteme für nutzergenerierten Inhalt schon zum Zeitpunkt des Hochladens auf öffentlich zugänglichen Servern. Damit soll verhindert werden, dass urheberechtlich geschützte Inhalte ohne Lizenzierung onlinegestellt werden können. Die Europäische Union sieht technische Filter als geeignetes Mittel, um Inhaber geschützter Werke zu Ihrem finanziellen Anteil zu verhelfen.

Wie angreifbar die Argumente der Europäischen Union für einen Uploadfilter jedoch sind, hat eine erfolgreiche Petition von Befürwortern eines freien Internets und Gegnern von Uploadfiltern gezeigt. Sie argumentierten damit, dass Uploadfilter unsicher seien und dadurch die Gesellschaft und die angezeigten Ergebnisse manipuliert werden können. Die Antwort der EU auf die sehr erfolgreiche Onlinepetition war lediglich, dass Bots (automatisierte Computerprogramme) das Ergebnis verfälscht haben könnten.

Nicht nur, dass es fraglich ist, ob so ein Filter technisch überhaupt sinnvoll und treffsicher umsetzbar ist, bedeutet er auch hohe Verluste durch fehlende Werbeeinnahmen verschiedenster Akteure. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch urheberrechtlich konforme Inhalte als problematisch erkannt werden und dadurch ein hochladen verhindert wird.

Kürzlich hat dazu der Chefverhandler der Europäischen Union, der konservative EU-Abgeordnete Axel Voss die Geschäftsmodelle und die Existenzberechtigung von Online-Videodiensten generell in Frage gestellt. Somit hat er auch zu erkennen gegeben, was die Europäische Union mit der Einführung eines Uploadfilters erreichen möchte. Ein Zurückdrängen der Vormachtstellung einzelner Plattformen bis zu ihrer Zerschlagung.

Wer ist Adressat der Gesetzesänderung?

Plattformen wie zum Beispiel YouTube, Facebook oder andere Anbieter von Serverdiensten, die Ihre Inhalte öffentlich zugänglich machen, setzen sich oft über Rechte von Urhebern hinweg und veröffentlichen meist ungeprüft geschützte Inhalte. Letztendlich nutzen diese Unternehmen auch ihre monopolartige Marktposition, um Druck auf Gesetzgebung und Rechteinhaber auszuüben.

Auch in Österreich hat man dies bei den Stellungnahmen zur nationalen Urheberrechtsnovelle erkennen können, die schließlich zur Verhinderung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger geführt haben, da die Plattformen drohten, Inhalte bei Einführung eines Leistungsschutzrechts in Österreich zu sperren. Erfolgreich waren sie davor schon beispielsweise in Spanien und Deutschland. Als Argument wird immer wieder ins Spiel gebracht, dass Inhaber von urheberechtlich geschützten Inhalten davon profitieren, dass ihre Werke einer großen Menge an Nutzern zur Kenntnis gebracht werden. Google beziffert hier den Wert mit 6 bis 10 Cent pro Klick. Ganz Unrecht hat Google mit seiner Meinung nicht, ist doch Reichweite die wichtigste Währung im Internet.

Droht Europa eine Zensur des Internets?

Das freie Internet ist die Basis unserer modernen Gesellschaft und Uploadfilter werden als Gefahr für Meinungsfreiheit und Medienvielfalt gesehen. Zumindest meinen dies jene Gruppierungen, die sich gegen eine Zensur durch technisch sehr aufwendige und manipulierbare Prüfsysteme aussprechen. Den Aufwand der betrieben werden muss, um diese Systeme zu entwickeln wird wohl nur den großen Plattformen wirtschaftlich zumutbar sein. Im Ergebnis werden diese damit wirtschaftlich noch stärker und der Vormachtstellung von durchwegs amerikanischen Unternehmen wird man damit in Europa nicht entgegenwirken können.

Sucht man nach Befürwortern von Uploadfiltern wird es schwierig. Zwar sind sich alle Parteien einig, dass das veraltete Urheberrecht novelliert gehört, aber darüber, wie ein modernes Urheberrecht aussehen soll, gibt es unterschiedliche Zugänge. Ziel eines erneuerten Urheberrechts soll eine Beteiligung von Rechteinhabern an Werbe- und Lizenzeinnahmen sein. Ob dies durch die Einführung eines Uploadfilters erreicht wird, ist nach Meinung vieler Experten aber fraglich. Gegen ein schärferes Urheberrecht wird häufig argumentiert, dass auch Autoren oder Rechteinhaber an der Verbreitung ihrer Werke interessiert sind und somit indirekt von der erhöhten Reichweite profitieren.

Verstärkt wird diese Argumentation dadurch, dass selbst reichweitenstarke Verlage, großen Plattformen gestatten ihre Inhalte ohne Gegenleistung zu veröffentlichen.

Fazit

Abschließend kann man sagen, dass die kontroversen Standpunkte und die nun schon seit einigen Jahren stattfindende Diskussion um die Novellierung des europäischen Urheberrechts zeigen, dass das richtige Rezept für ein modernes Urheberrecht noch nicht gefunden wurde.

Es ist zu hoffen, dass der europäische Gesetzgeber erkennt, dass eine zu starke Verschärfung des Urheberrechts sowohl die Interessen der Nutzer, als auch die Interessen der Rechteinhaber schwächt.

Ziel eins modernen Urheberrechts muss es sein die Möglichkeiten des freien Internets zu nutzen und nicht einzuschränken.

Alexander Seutter

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Bei CLIP: Gründer, Inhaber und Geschäftsführer *** Privat: Liebt das Salzkammergut

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