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Mehr Fälle, weniger Verstöße – wie sich die Entscheidungen des Presserats entwickeln

Über den Österreichischen Presserat haben wir bereits ein paar Mal berichtet: zuletzt im Zuge der neuen Presseförderung von Minister Drozda. 2015 erstmals über die Fallstatistik und Verstöße gegen den Ehrenkodex 2014. Wie haben sich die Fälle und Verstöße in den letzten Jahren entwickelt?

Der Österreichische Presserat

ist ein Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Printmedien. Die Träger dieses Vereins sind die wichtigsten österreichischen Journalisten- und Verlegerverbände. Der Presserat hat Grundsätze für die publizistische Arbeit – den sogenannten Ehrenkodex für die österreichische Presse – aufgestellt. Die Einhaltung dieser beruht jedoch auf Freiwilligkeit der Medien. Vermeintliche Verstöße gegen den Ehrenkodex können an den Presserat gemeldet werden, dieser untersucht diese Fälle und trifft die Entscheidung, ob ein Ethikverstoß vorliegt oder nicht.

 

Entwicklung der Fälle und Verstöße gegen den Ehrenkodex

2014 wurden 238 Fälle vom Presserat bearbeitet. 35 davon wurden als Verstöße gegen den Ehrenkodex entschieden. Im Folgejahr stieg die Anzahl der Fälle auf 253 an, mit 46 Verstößen. 2016 erreichte die Fallzahl ein bisheriges Hoch mit 307 Fällen, allerdings ging die Zahl der entschiedenen Verstöße wieder zurück: es waren 33 im letzten Jahr. Presserat-Geschäftsführer Alexander Warzilek glaubt aber nicht, dass sich hier bereits ein Trend zu ethischerem Journalismus abzeichnet.

Hier geht es zur Fallstatistik des Presserats.

 

Spitzenreiter bei Verstößen sind Kronen Zeitung und Österreich

Sowohl die meisten Fälle, als auch die meisten entschiedenen Verstöße verzeichnen 2014, 2015 und 2016 die Kronen Zeitung und Österreich.

Die Kronen Zeitung liegt dabei vorne, mit 51 Fällen 2014, davon 17 Verstöße; 54 Fällen 2015, 19 Verstöße und der höchsten Fallzahl von 65 in 2016, dafür mit 13 Verstößen weniger als in den Vorjahren.

Die Zeitung Österreich wurde 2014 in 30 Fällen untersucht, davon 11 entschiedene Verstöße; 2015 waren es 29 Fälle und 9 Verstöße und 2016 stieg die Fallzahl auf 35, von denen aber nur 4 Verstöße entschieden wurden.

 

Presserat-Entscheidungen müssen nicht veröffentlicht werden

Die Entscheidungen des Presserats, dass Ethikverstöße vorliegen, werden bislang auf der Webseite des Presserats veröffentlicht, müssen vom betroffenen Medium selbst aber nicht abgedruckt werden. Presserat-Geschäftsführer Alexander Warzilek wünscht sich künftig eine verpflichtende Veröffentlichung der Presserat-Entscheidungen für die Medien, die einen Ethikverstoß begangen haben.

Angelika Le

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