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Wie der Entwurf zum neuen Datenschutzgesetz das Land bewegt

Bis 23. Mai. Solange steht es Bürgerinnen und Bürgern frei ihre Meinung zu dem „neuen Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz“, also dem neuen Datenschutzgesetz, einzureichen.

Datenschutzdebatten sind berechtigterweise ein weltbewegendes Thema – nicht nur für uns bei CLIP Mediaservice – sondern auch als ursprüngliche Frage nach Privatsphäre die die Digitalisierung mit sich bringt.

Was es speziell mit dem neuen Gesetzesentwurf auf sich hat und was ein erweitertes Begutachtungsverfahren ist, das soll dieser Beitrag erklären.

Um was geht es – ein Überblick

Grundsätzlich geht es darum, ein Datenschutzgesetz gültig zu machen, das zu einer „Erleichterung der Verfolgung von Rechtsansprüchen im Falle rechtswidriger Postings“ beitragen soll – eine Ausweispflicht im Netz.
Menschen, die etwas in einem großen Forum (was ein großes Forum ist, dafür gibt es verschiedene Kriterien im Gesetzesentwurf) posten wollen, müssen sich künftig registrieren und dabei Telefonnummer, Name und Adresse angeben.
Die Identität wird dann von den Medien verwahrt und im Falle einer Fahndung bereit gestellt. All das soll mit einer im Hintergrund laufenden Software („Mobile connect“) möglich sein.

Die Schwierigkeit in der Umsetzung ist dabei aber mehrfach begründet.

 

Datenschutzgesetz – Sicherheit oder erster Schritt zur Zensurinfrastruktur ?

Zunächst wird vorgeschlagen, die Identifikation über die jeweilige Handynummer des Users, der sich anmeldet, zu verifizieren. Denn seit Anfang des Jahres müssen SIM- Karten in Österreich mittels eines Lichtbildbildausweises registriert werden. Nicht-österreichische Handynummern stellen hierbei ein Problem dar weil natürlich in dem jeweiligen Land andere Datenschutzregelungen gelten, die nicht einfach länderübergreifend weitergegeben werden dürfen. Die Folge wäre eine Isolation großer österreichischer Foren.

Laut den Kriterien des Datenschutzgestzesentwurfs würden Foren, die kein Geld verdienen explizit  von der Regelung ausgenommen werden. Begründet wird diese Ausnahme mit der Entlastung von kleineren Foren und Start-ups. Unter die Regelung fallen aber auch Foren, die für die Verbreitung von Hasspostings bekannt sind. Da aber genau diese mitunter einen Grund für die Verordnung darstellen, würde es die falschen treffen.

Kritische Stimmen, wie beispielsweise der IT- Rechtsanwalt Markus Dörfler, sehen darin einen ersten Schritt zu einer Zensurinfrastruktur.

 

EU? Österreich? Auf welcher Ebene soll diskutiert werden?

Hinzu kommt, dass die umstrittenen Webseiten oftmals von Servern im Ausland betrieben werden, für die das Gesetz nicht greifen kann.
Auch wird noch geprüft, ob es mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes 2016 gegen eine Vorratsdatenspeicherung vereinbar ist.
Abzuwarten ist, ob der Entwurf als ein Sonderentwurf bei der Europäischen Kommission genehmigt wird. Denn, unter bestimmten Umständen sei dies möglich – eigentlich aber nur unter dem Verdacht von Straftaten und nicht unter dem von Rufschädigung o.Ä.

Gesetze zu einem internationalen Thema wie dem Internet auf einer staatlichen Ebene zu beschließen – das gestaltet sich also als sehr schwierig. Besonders für ein Land innerhalb der EU.
Ein erfolgreicher Gesetzesentwurf für Datenschutz wäre zum Beispiel die seit Anfang des Jahres gültige neue Datenschutzgrundverordnung (CLIP Mediaservice berichtet).

Wie sich die Debatte weiterentwickelt, bleibt spannend. Wir von CLIP Mediaservice werden es weiter verfolgen.

Elisabeth Bauer

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