Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun entschieden, dass spätestens 2024 auch jene Österreicherinnen und Österreicher die GIS-Gebühr bezahlen müssen, die den ORF über Internet nutzen. Dem Höchstgericht zufolge verstößt das gebührenlose Streaming gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit eine Neuregelung zu finden, die ab 01.01.2024 in Kraft treten muss. Experten befürworten hier die Variante der Haushaltsabgaben.
Streaminglücke verfassungswidrig
Die Anzahl der Personen, die ORF-Inhalte ausschließlich über Internet streamen und aus diesem Grund keine GIS-Gebühr entrichten nimmt stetig zu. Da diese Gebühreneinnahmen jedoch fast zwei Drittel des ca. eine Milliarde Euro schweren ORF-Umsatzes ausmachen, ging der ORF nun gegen diese sogenannte „Streaminglücke“ vor und der Verfassungsgerichtshof gab ihm Recht.
„Geht der Gesetzgeber in Wahrnehmung seiner Finanzierungsverantwortung für den ORF von einer Finanzierung über ein Programmentgelt aus, dann darf er im Hinblick auf die Vorgaben des BVG Rundfunk nicht ein für die Rundfunkordnung insgesamt wesentliches Nutzungsverhalten von dieser Finanzierungspflicht ausnehmen“ so der VfGH in seinem Statement vom 18.07.2022. Ansonsten verteile er nämlich die Finanzierungslast maßgeblich ungleich, und zwar bei einer grundsätzlich vergleichbaren Möglichkeit, über Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilzuhaben.
Haushaltsabgabe oder Finanzierung aus dem Bundesbudget?
Sieht man sich bei den europäischen Nachbarn um, wären eine Haushaltsabgabe oder die Finanzierung aus dem Bundesbudget via Steuerzahler denkbare Möglichkeiten für diese Neuregelung.
Die Grünen plädieren für eine „Abschaffung der GIS und der Implementierung einer geringeren Haushaltsabgabe für alle“, so deren Mediensprecherin in einer ersten Reaktion. Für eine sozial abgestufte Haushaltsabgabe sprechen sich auch die Neos aus. Die FPÖ sieht eine „unsägliche Allianz“ von ORF und VfGH und will die ersatzlose Streichung der GIS-Gebühr.
Experte für Haushaltsabgabe
Fritz Hausjell, stv. Vorstand des Instituts für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Uni Wien, sprach sich in den Salzburger Nachrichten für eine Haushaltsabgabe aus. Diese könne aber auch genutzt werden, „um andere Medienförderungen ein Stück weit mitzufinanzieren“, zum Beispiel den nicht-kommerziellen Rundfunk. Hausjell sieht in der Haushaltsabgabe aber noch eine weitere Möglichkeit, nämlich die Finanzierung der Wiener Zeitung, deren Finanzierungsmodell mit der Abschaffung der Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt wegfällt.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema selbstverständlich in unserem CLIP-Blog am Laufenden.