Die Pressereisen österreichischer Journalisten werden häufig nicht von den Medien selbst bezahlt. Eine aktuelle Recherche von Kobuk zeigt, dass hierbei oft die Transparenz fehlt.
Lesen Sie gerne Auslandsreportagen? Wenn ja, haben Sie sich bestimmt bereits die Frage gestellt, wer den/die Verfasser*innen dieser Artikel ihre Reisen finanziert. Oft handelt es sich dabei um die österreichische Entwicklungsagentur (Austrian Development Agency – ADA). Die betroffenen Journalist*innen leisten dafür einen Kostenbeitrag. Der Großteil des Budgets der ADA stammt jedoch vom österreichischen Außenministerium. Im vergangenen Jahr handelte es sich dabei um rund 114 Millionen Euro.
Kaum Transparenzhinweise bei Pressereisen
Nachdem die ADA im Juni Auskunft über alle von ihr finanziell unterstützten Pressereisen zwischen 2015 und 2023 gab, analysierte der Medienwatchblog Kobuk die veröffentlichten Daten. Dabei zeigte sich, dass mehr als die Hälfte der untersuchten Printmedien nicht transparent machte, wer die Auslandreisen finanziert hatte.
Von 2015 bis 2023 organisierte die ADA 22 Pressereisen. Kobuk untersuchte sowohl die Berichte von zwölf Printmedien, die auf Einladung der ADA an Auslandsreisen teilgenommen haben als auch die Berichterstattung der österreichischen Presseagentur (APA). Die Analyse zeigte, dass nur 25 von 85 Berichten einen Transparenzhinweis enthielten. Von den 13 untersuchten Medien gaben nur fünf an, dass ihre Reisen von der ADA finanziert wurden.

Transparenz als journalistische Verpflichtung
„In Berichten über Reisen, die auf Einladung erfolgten, soll auf diese Tatsache in geeigneter Form hingewiesen werden“ heißt es in Artikel 4.5 des Ehrenkodex des österreichischen Presserates. Nur in zwei der Medien, die von Kobuk untersucht wurden, gab es bei allen auf ADA-Einladung erfolgten Pressereisen auch Transparenzhinweise: Der Standard und Die Presse haben sich 2013 selbst dazu verpflichtet, die Finanzierung von Pressereisen durch Dritte zu kennzeichnen.
Nachdem die Kronen Zeitung im Juni 2023 die Finanzierung einer Pressereise nach Georgien durch die ADA nicht transparent gemacht hatte, wandte sich ein Leser an den österreichischen Presserat. Dieser beschloss, kein Verfahren gegen die Kronen Zeitung einzuleiten. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass „im Artikel ein Thema von öffentlichem Interesse behandelt wird“. Der Bericht bietet nämlich einen Überblick über die allgemeine und politische Situation Georgiens und über die Geschichte des Landes. Daher wurde er vom Senat des Presserates nicht als Werbebeitrag für die ADA eingestuft, obwohl ein Vertreter der Organisation im Artikel zitiert wird.
Für eine ausführliche Auflistung der auf ADA-Einladung entstandenen Artikel: www.kobuk.at/2023/08/medien-auf-reisen-wer-zahlt-bleibt-oft-im-verborgenen/
Webseite der Austrian Development Agency (ADA): www.entwicklung.at