In letzter Zeit ist es wieder etwas ruhiger um die GIS-Gebühren geworden, doch vermutlich werden sie in der nächsten Legislaturperiode ein weiteres Mal zum Politikum werden. Die einen wollen sie als „ORF-Zwangsgebühren“ abschaffen, die nächsten sie behalten. Was die GIS-Gebühren aber eigentlich sind und wofür GIS überhaupt steht, das sehen wir uns in diesem Beitrag an.
Was ist GIS überhaupt?
GIS steht für Gebühren Info Service. Diese Einrichtung kümmert sich nicht nur um die Rundfunkgebühren, sondern auch um die Ökostromabgabe und das Fernsprechentgelt. Dorthin kann man sich wenden, wenn man Anspruch auf Befreiung von den Gebühren hat oder sich an- oder abmelden möchte.
Woraus setzt sich die GIS-Gebühr zusammen?
Die GIS-Gebühr setzt sich aus dem Programmentgelt sowie Gebühren und Abgaben an Bund und Land zusammen. Das Programmentgelt erhält der ORF, es beträgt 16,78€ exkl. Umsatzsteuer. Heruntergebrochen bekommt der ORF also 55 Cent pro Tag für den Erhalt von vier Fernseh- und zwölf Radiosendern.
Der Rest des Betrags setzt sich zusammen aus…
… Radio-/Fernsehgebühren, die an den Bund abgeführt werden
… dem Kunstförderungsbeitrag, der ebenfalls an den Bund geht
… der Landesabgabe, die von Bundesland zu Bundesland variiert.
Die variable Höhe der Landesabgabe erklärt auch, warum die GIS-Gebühr beispielsweise in Vorarlberg niedriger ist als in Wien. Im westlichsten Bundesland wird gar keine Landesabgabe eingehoben, in der Hauptstadt beträgt sie 5,40€. Insgesamt zahlt man zwischen 20,93€ und 26,73€ GIS-Gebühr.
Was macht der ORF mit dem Programmentgelt?
Mit diesem Geld werden Eigenproduktionen finanziert, von „SOKO Donau“ über „Zeit im Bild“ bis hin zu Kultursendungen. Außerdem trägt der ORF seine vier Fernseh- und zwölf Radiosender sowie ORF.at und die ORF TVthek. Pro Tag sendet der ORF über 400 Stunden Material.
Wer muss GIS-Gebühr zahlen?
Grundsätzlich muss jeder zahlen, der eine oder mehrere Rundfunkempfangseinrichtungen, also Fernseher, Radio oder Computer mit DVB-T-Stick o.ä., im Haushalt hat – allerdings nur einmal pro Haushalt. Sozial Bedürftige sowie körperlich Eingeschränkte sind jedoch von der Gebühr befreit. So sind Arbeits- und Gehörlose sowie Pensionist_innen ausgenommen, aber auch Bezieher_innen der Mindestsicherung, des Pflegegeldes oder von Studienbeihilfen.
Fazit
Die Debatte um die GIS-Gebühren wird wohl früher oder später wieder aufflammen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass diese Debatte sachlich und faktenbasiert geführt wird. Dazu wollen wir von CLIP mit diesem Artikel beitragen.