Der Initiativantrag für das neue Medienpaket wurde letzten Donnerstag im Parlament eingebracht. Wir fassen für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Ausgedruckt
CLIP hat über die Diskussion rund um die Wiener Zeitung berichtet. Kritik am Medienpaket äußern zahlreiche Initiativen, die bis zum Schluss für den Erhalt der ältesten gedruckten Zeitung der Welt gekämpft haben – wie auch zuletzt bei der Kundgebung „Journalismus brennt” Ende März vor dem Parlament. Das neue Medienpaket besiegelt das Ende der täglichen gedruckten Ausgabe. Der Presseclub Concordia spricht von einem „großen Verlust für die österreichische Medienbranche.”
Während auf die Lektüre der Printversion am Frühstückstisch verzichtet werden muss, bleibt die Wiener Zeitung als Onlinemedium bestehen. Zehn Mal jährlich soll sie zusätzlich auch gedruckt erscheinen. Als Ersatz des Amtsblatts soll ein digitales schwarzes Brett eingerichtet werden. Innovativ und investigativ – so soll die Wiener Zeitung in Zukunft gestaltet werden, auch um ein jüngeres Publikum anzusprechen.
Schlupflöcher stopfen
Die jüngsten Ermittlungen rund um die Gratiszeitung Heute haben erneut Diskussionen über die Vergabe von Inseraten losgetreten. Dem Ruf nach mehr Transparenz will das neue Medienpaket nachkommen. Fortan müssen auch nicht-periodische Medien und Inserate mit geringen Kosten gemeldet werden. Damit sei ein wichtiges „Schlupfloch” für Missbrauch gestopft, so die Mediensprecherin der Grünen, Eva Blimlinger. Große Medienkampagnen der öffentlichen Hand müssen zukünftig auf den Webseiten der Institutionen analysiert und gerechtfertigt werden.
Neue Profiteure
Die Hürde für Magazine und Wochenzeitungen ist geringer, nur mehr zwei statt drei hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten sind nötig. Damit könnten auch das Monatsmagazin Datum und eventuell auch die Straßenzeitung Augustin in den Genuss einer Förderung kommen.
Ausschlussgrund ist die Verbreitung von Rassismus, Hetze und Homophobie. Das betrifft zum Beispiel das Online-Medium Exxpress.at, das vor einigen Monaten mit einer antisemitischen Karikatur heftige Kritik auf sich zog und von der Förderung ausgeschlossen bleibt. In Zeiten von Wissenschaftsskepsis und Klima-Mythen ist Qualitätsjournalismus ein wichtiges Instrument der Aufklärung. Im ersten Entwurf war das jedoch nicht verankert. Nun zeigt sich der Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalisten erfreut: Als neues Förderkriterium wurde Wissenschaftsjournalismus aufgenommen.
Das Gesetz zur Meldung von Medienkooperationen soll am 1. Jänner 2024 in Kraft treten, die restlichen Punkte bereits am 1. Juli 2023. Wir von CLIP Mediaservice bleiben gespannt und halten Sie auf dem Laufenden.