Wir von CLIP Mediaservice haben schon oft über den Österreichischen Presserat geschrieben. In diesem Blogbeitrag möchten wir die neue Vorsitzende des Senats des Presserats Maria Berger vorstellen. Außerdem möchten wir einen Blick darauf werfen, welche Funktionen der Österreichische Presserat innehat.
Die neue Vorsitzende Maria Berger
Seit über einem Monat ist Maria Berger nun Vorsitzende des Senats des Presserats. Sie folgt ihrem Vorgänger Walter Berka nach, der Im Juli 2021 verstorben ist.
Maria Berger war langjährige EuGH-Richterin, sie war zehn Jahre Abgeordnete des Europäischen Parlaments und von 2007 bis 2008 österreichische Justizministerin. Außerdem ist sie Honorarprofessorin an der Universität Wien.
Maria Berger freut sich auf ihre neue Aufgabe: „Es ist mir eine große Ehre, eine gerade jetzt für die Qualität der Medien so wichtige Aufgabe übernehmen zu dürfen.“
Die Organisation Österreichischer Presserat
Der Österreichische Presserat besteht aus dem Trägerverein, den Senaten und den Ombudsleuten.
Der Trägerverein besteht aus mehreren Trägerorganisationen wie z.B. dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) oder dem Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV).
Der Trägerverein arbeitet als administratives Gremium und die Senate entscheiden über Beschwerden und Mitteilungen. Es gibt 3 Senate, welche von JuristInnen geleitet werden. Die Ombudsleute unterstützen die Senate und helfen beim Finden einvernehmlicher Lösungen zwischen Beschwerdeführer oder der Leserin bzw. dem Leser und dem betroffenen Medium.
Die Aufgaben des Österreichischen Presserats
Auf der Webseite des Presserats wird die Aufgabe folgendermaßen definiert: „Der Österreichische Presserat versteht sich als moderne Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich, die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient.“
Der Presserat widmet sich dem Aufzeigen von „Missstände im Pressewesen“. BürgerInnen, können dabei eine Meldung an den Presserat abgeben. Aber auch Betroffene, welche von der Berichterstattung individuell betroffen sind. Der Presserat entscheidet daraufhin, ob ein medienethischer Verstoß vorliegt.
Wir von CLIP Mediaservice berichten immer gerne über den Österreichischen Presserat und halten unsere LeserInnen dabei auf dem Laufenden. Wer mehr über den Presserat erfahren möchte findet hier die letzte Fallstatistik 2020.