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Hass im Netz

Neues Maßnahmenpaket gegen Hass im Netz

Justizministerin Alma Zadić und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler wollen diese Woche ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen „Hass im Netz“ in Begutachtung schicken. Dies kündigten die beiden Ministerinnen gemeinsam mit Frauenministerin Susanne Raab und Grünen-Klubobfrau Sigi Maurer bereits Anfang Juli bei einer Pressekonferenz an. Edtstadler zeichnet für die künftigen Regeln der Onlineplattformen verantwortlich, wohingegen Zadić die rechtlichen Mittel zur Verfolgung von Hass im Netz überarbeiten möchte.

 

Was beinhaltet das Gesetzesvorhaben gegen Hass im Netz?

Ein wichtiger Punkt dieses Maßnahmenpaketes wird wohl sein, dass die Regierung Online-Plattformen bei der Löschung potenziell rechtswidriger Inhalte stärker in die Pflicht nehmen will. Dies betrifft vor allem große Plattformen wie Facebook oder TikTok. Jedoch herrscht noch Unklarheit darüber, ab wie vielen Usern einer Plattform die Regeln Anwendung finden. Klar ist jedoch, dass Foren von Online-Medien von der Reglung ausgenommen sein werden, da diese durch das bereits bestehende Medienrecht geregelt sind. Offen ist noch, ob auch nicht kommerzielle Plattformen, wie die Onlineenzyklopädie Wikipedia von dem neuen Gesetz betroffen sein wird.

Es soll weiterhin weder eine Klarnamenpflicht noch eine Registrierungspflicht für Nutzer geben, jedoch soll das neue Maßnahmenpaket der Staatsanwaltschaft und den Gerichten die Möglichkeit geben, schneller durchzugreifen. Einerseits sollen Täter schneller und mit weniger Aufwand ausgeforscht und andererseits mit Mitteln des Strafrechts in die Pflicht genommen werden. Zadić möchte dies mittels eigens konzipierter Kompetenzzentren innerhalb der Staatsanwaltschaft erreichen.

Justizministerin Zadić möchte auch den Tatbestand der Verhetzung verschärfen. Es soll nun auch möglich sein, die Hetzte gegen Einzelpersonen strafrechtlich zu verfolgen. Momentan ist dies nur bei Hetze gegen Bevölkerungsgruppen möglich.

Ein weiterer Punkt des neuen Maßnahmenpaketes soll das Verbot des sogenannten „Upskirtings“ – also dem heimlichen Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt – sein. Hiernach soll nicht nur das Veröffentlichen, sondern auch das Herstellen solcher Fotos strafbar sein.

 

Kritische Stimmen zum Maßnahmenpaket

Das Gesetzesvorhaben gegen Hass im Netz der Ministerinnen erntet jedoch nicht nur Beifall. Vor allem Expertinnen und Experten für Datensicherheit befürchten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Aufgrund der neuen Regelungen bestünde zum Beispiel die Gefahr des „Overblockings“, das heißt, aus Angst vor Strafen könnten auch legale Inhalte von Plattformen entfernt werden. Diesem Phänomen wollen Edtstadler und Zadić mittels einem „Overblocking-Blockers“, ein Verfahren, das über Löschungen informiert und die Möglichkeit zur Beschwerde gibt, entgegenwirken.

Ebenso wird oft die kritische Frage gestellt: wer denn nun entschiedet, welches Posting als schlechter „Schmäh“ abgetan werden kann und welches Posting als Hassposting geahndet wird. Auch hierzu gibt Justizministerin Zadić jedoch Entwarnung. Sowohl Strafrecht als auch Zivilrecht haben diese Grenze bereits gezogen, da Hassreden ja nicht erst seit der Erfindung des Internets existieren. Auch bei Postings im Internet gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung nur so lange bis die Grundrechte eines anderen gefährdet werden.

Lesen Sie in unserem Beitrag Kein Futter für Internet-Trolle! was Menschen dazu verleitet, Hass im Netz zu verbreiten.

Falls Sie von Hass im Netz betroffen sind, finden Sie kostenlose Unterstützung bei der Beratungsstelle ZARA #GegenHassimNetz.

Wir von CLIP Mediaservice werden die Entwicklungen zum Gesetzesvorhaben gegen Hass im Netz für Sie im Auge behalten.

Sandra Kaiser

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Bei CLIP: Medienanalysen *** Privat: Hobbyarchäologin & Bücherfan
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