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Persönlichkeitsrechte

Medienrecht – Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Gegendarstellung

Wie wir schon in einem früheren Beitrag geschrieben haben, ist die Pressefreiheit in einer demokratischen Gesellschaft ein besonders hohes Gut. Dieses Gut kann manchmal auch in einem Spannungsverhältnis zu den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen stehen. Was passiert, wenn ein Medium die Persönlichkeitsrechte einer Person verletzt, haben wir uns unter dem Aspekt der Gegendarstellung genauer angesehen.

 

Welche Persönlichkeitsrechte gibt es?

Persönlichkeitsrechte dienen grundsätzlich dem Schutz der menschlichen Person. Zu den Persönlichkeitsrechten zählen unter medienrechtlichem Aspekt, das Recht am eigenen Bild, der Schutz von vertraulichen Aufzeichnungen, der Schutz auf Ehre und wirtschaftlichen Ruf, das Recht am gesprochenen Wort, oder aber auch die Achtung der Privatsphäre.

Diese Rechte werden durch Ansprüche aus dem Zivilrecht, dem Mediengesetz und dem Strafrecht gewahrt, und können bei einer Verletzung zum Beispiel durch eine Gegendarstellung eingefordert werden.

 

Persönlichkeitsrechte in der gelebten (Medien)Praxis

Kann man von seriösen Medien erwarten, sich der Wahrung von Persönlichkeitsrechten bewusst zu sein, so sind sich Betreiber von privaten Webseiten oder Social-Media-Kanälen, über deren Bedeutung oft nicht bewusst. Durch die rasante Verbreitung der Sozialen Netzwerke sind unzählige neue periodische Medien entstanden, deren Inhaber sich oft nicht über die Tragweite der von ihnen verbreiteten Inhalte im Klaren sind. Durch das unkomplizierte und schnelle verbreiten von ungeprüften Inhalten kommt es daher in letzter Zeit immer wieder zu medienrechtlichen Verurteilungen, Strafzahlungen und Unterlassungserklärungen.

 

Das Recht auf Gegendarstellung

Betrifft eine Tatsachenbehauptung in einen periodischen Medium die Rechte einer natürlichen Person, also eines Menschen, so hat dieser das Recht auf die unentgeltliche Veröffentlichung einer Gegendarstellung im selben Medium. Umfang und Inhalt der Gegendarstellung richten sich nach der beanstandeten Tatsachenbehauptung und dürfen keine Unwahrheiten beinhalten. Die Gegendarstellung setzt zwar nicht zwingend eine Persönlichkeitsrechtsverletzung voraus, häufig geht sie aber mit einer Verletzung einher und es entstehen daraus auch andere Ansprüche wie z.B. Schadenersatz oder Schmerzengeld.

Neben der Gegendarstellung kann als Sonderfall auch der Anspruch auf die nachträgliche Mitteilung über den Ausgang eines Strafverfahrens angesehen werden, bei dem zuvor über eine verdächtigte oder beschuldigte Person berichtet wurde und nun auch über den Freispruch oder die Einstellung berichtet werden muss.

Das Recht auf Gegendarstellung muss in Österreich übrigens vor einem Strafgericht geltend gemacht werden, obwohl es im eigentlichen Sinn einen zivilrechtlichen Anspruch darstellt und daher die Zivilgerichte zuständig wären.

 

Fazit

Das Recht auf Gegendarstellung kann erlittenes Unrecht zwar nicht mehr gutmachen, aber es ist ein geeignetes Mittel, um einen erlittenen Nachteil wieder auszugleichen und darüber hinaus ein größeres Unrechtsbewusstsein in Verbindung mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu schaffen. Gerade in letzter Zeit ist zu beobachten, wie sich Gerichte vermehrt mit unbedacht geteilten Postings beschäftigen müssen, die im Resultat immer häufiger zu Verurteilungen der verantwortlichen Medieninhaber führen.

 

Zum Nachlesen der Gesetzesstelle.

Alexander Seutter

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Bei CLIP: Gründer, Inhaber und Geschäftsführer *** Privat: Liebt das Salzkammergut
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