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Advertorials in Social Media

Advertorials in Social Media

Wir haben bereits im Sommer dieses Jahres über Advertorials in Printmedien berichtet. Heute wollen wir einen Blick auf Advertorials in Social Media werfen. Dazu schauen wir uns folgende Themen im Detail an: Wie verdienen Influencer Geld, warum sind Advertorials in Social Media oft umstritten und wie sieht es mit der Kennzeichnungsplicht aus?

 

Im folgenden Beitrag geht es um Personen, die sich selbst über soziale Netzwerke vermarkten und Inhalte teilen. Diese werden oft als Blogger, Content Creators oder Influencer bezeichnet. Hier eine Definition vom Begriff Influencer: „Als Influencer (deutsch: Beeinflusser, Meinungsmacher) werden Menschen bezeichnet, die in sozialen Netzwerken über Marken berichten oder Produkte präsentieren. Durch ein hohes Ansehen und eine starke Präsenz haben sie einen großen Einfluss auf Ihre Follower.“

 

Advertorials als Einnahmequelle für Influencer

Zuerst müssen wir grundsätzlich verstehen, wie sogenannte Influencer über YouTube, Blogs, Instagram usw. Geld verdienen. Dazu gibt es einige Partnerprogramme. Erreichen Influencer eine gewisser Followerschaft, werden sie für Unternehmen interessant und können u.a. auf YouTube und ihren Blogs Werbung schalten. Für diese Werbung erhalten sie je nach Bezahlmodell Geld – zum Beispiel eine gewisse Summe ab 1000 Impressions von Bannern auf ihrem Blog.

Zu diesen Partnerprogrammen gehören auch Affiliate Links. Bewerben Influencer gewisse Produkte, verlinken sie diese auch – entweder im Infobereich beim YouTube-Video oder im Blogbeitrag. Klickt dann ein User auf diesen Link und kauft das Produkt über diesen Link, bekommt der Influencer einen gewissen Prozentanteil des Kaufpreises. Ein berühmtes Partnerprogramm von Affiliate Links gibt es beispielsweise von Amazon.

Diese Einnahmequellen stellen aber nur einen kleineren Prozentsatz der Influencer dar. Meistens ist das nicht genug, um sich selbständig zu machen. Daher sind Kooperationen mit Firmen und Marken bei den Influencern sehr beliebt. Die Influencer werden dafür bezahlt, dass sie Content über ein gewisses Produkt oder eine Marke veröffentlichen. Das kann entweder ein Blogbeitrag, ein Instagram-Post, ein YouTube-Video oder vieles mehr sein.

Diese gesponserten Beiträge werden auch als Advertorials bezeichnet.

 

Advertorials in Social Media oft umstritten 

Oft fehlt den Usern das Verständnis, warum gewisse Influencer Kooperationen mit Firmen eingehen und für diese Werbung machen. Das hat einerseits damit zu tun, dass Berufsbezeichnungen wie „Influencer“ oder „Social Content Creator“ noch sehr neu sind und die genauen Tätigkeiten und Einnahmequellen des Berufstands (noch) sehr undurchsichtig sind.

Andererseits wird das Unverständnis auch von gewissen Influencern hervorgerufen. Dabei handelt es sich um Influencer, die sehr viele Advertorials veröffentlichen und oft mit Firmen kooperieren, die wahrscheinlich gar nicht zur Zielgruppe passen. Oft kommt dann noch hinzu, dass diese Advertorials auch nicht als diese gekennzeichnet werden.

 

Kennzeichnungsplicht

Ist gesponserter Content auf den sozialen Plattformen zu kennzeichnen? Ja! In Österreich ist die Kennzeichnungspflicht auch gesetzlich geregelt. §26 Mediengesetz für Medien, §6 E-Commerce-Gesetz für Online-Anbieter, §13 Abs. 3 ORF-Gesetz, §38 PrivatTV-Gesetz sehen alle eine Kennzeichnungspflicht vor, wenn die Leistung „entgeltlich“ erfolgt, also der Influencer für den Beitrag Geld bekommen hat. Diese Kennzeichnung hat außerdem in einer Art zu erfolgen, dass der werbende Charakter vom User eindeutig erkannt werden kann. Zulässige Kennzeichnungen sehen beispielsweise so aus: „Werbung“, „Anzeige“, „Advertorial“.

Auch Affiliate Links müssen als solche gekennzeichnet werden.

 

Fazit

Advertorials in Social Media stellen eine Einnahmequelle für Influencer dar. Aber diese müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

In vielen Fällen nehmen Influencer nur dann Kooperationen mit Marken an, wenn sie der Meinung sind, dass die Produkte ihre Follower interessieren bzw. der Inhalt der Zielgruppe entspricht. Nachlässige oder fehlende Kennzeichnung von Werbung ist nicht nur aus rechtlicher Sicht von Influencern zu vermeiden. Durch eine bedächtige Auswahl der Kooperationen und genauer Kennzeichnung von Werbung wirken die Influencer authentischer und laufen nicht Gefahr, ihr Publikum zu verärgern oder zu verlieren.

Dieser Beitrag ist leider nicht von *insert Luxury Brand* gesponsert.

Christina Hagenauer

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Bei CLIP: Social Media Manager & Leitung Kundencenter *** Privat: Kartenmacherin & Social Media Enthusiastin

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