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DSGVO

Influencer im Lichte der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aktuell ist das Thema Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO in aller Munde. Dieser Bericht soll zeigen, wie rasant sich das Geschäft mit Daten im Bereich der Influencer entwickelt, und welche Gefahren bei der Nutzung von sogenannten Influencer- oder Journalistendatenbanken mit der Einführung der DSGVO bestehen.

 

Was sind Influencer?

Blogger, Journalisten, und Menschen, die auf den gängigen Social-Media Seiten wie beispielsweise YouTube, Instagram, oder Facebook eine besonders hohe Reichweite erreichen, werden von der Werbebranche als „Influencer“ bezeichnet.

Längst wird die Nutzung dieser Zielgruppe als sehr erfolgreiche Marketing- und PR-Strategie betrachtet, und werden die Influencer aktiv angesprochen.

Die Werbe- und Marketingabteilungen gehen berechtigterweise davon aus, dass Influencer aufgrund Ihres Einflusses und Ihres Reichweitenkreises maßgeblich zu einer Kaufentscheidung beitragen können.

 

Wie werden Influencer identifiziert?

Waren es früher primär Journalisten, die von PR-Agenturen in Form von Produkttests, Pressereisen, oder Journalistengesprächen, informiert wurden, sind es heute vielfach Blogger und Personen mit großer Reichweite, die durch ihre hohe Glaubwürdigkeit, „redaktionelle“ Werbung für Unternehmen, oder Produkte machen sollen.

Diese Personen zu identifizieren, ist aufgrund der vielen unterschiedlichen Kanäle und Spezifikationen jedoch immer schwieriger geworden. Schnell haben sich Unternehmen darauf spezialisiert Datenbanken zu erstellen und werben mit „gezielten Verteilern“, „aktuellen Kontakten“ und der Möglichkeit mit relevanten Influencern in persönlichen Kontakt zu treten. Ebenso werden Datenbaken zur Verfügung gestellt, um Journalisten zu identifizieren, die bei bestimmten Themen besonders einflussreich sind.

Nicht selten werden diese Daten ohne Wissen der betroffenen Personen einfach aus dem Netz gezogen und analysiert. Spätestens nach dem erst kürzlich bekannt gewordenen Fall bei Facebook in Zusammenhang mit Cambridge Analytica sollte dies jedem klar sein.

 

Das große Geschäft mit persönlichen Daten!

Einzelne Datenanbieter, die teilweise auch als Medienbeobachter auftreten, rühmen sich mehr als 100.000 Kunden zu haben. Bei einem jährlichen Nutzungsentgelt von rund 7.000,- EUR kann man sich leicht ausrechnen, dass dieses Geschäftsmodell durchaus rentabel ist.

Wenn man aber berücksichtigt, dass man für das Sammeln und die Weitergabe von persönlichen Daten eine unmissverständliche Einwilligung des Betroffenen benötigt, muss dem Nutzer dieser Daten klar sein, dass eine missbräuchliche Verwendung von persönlichen Daten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Insbesondere, wenn der Anbieter in seinen AGBs sogar Rechtsansprüche bei Klagen von Betroffenen dezidiert ausschließt.

 

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der ab 25. Mai 2018 geltenden DSGVO wird es einerseits den Datenhändlern schwerer gemacht persönliche Daten ohne Einverständnis zu sammeln und weiterzugeben, andererseits besteht eine erhöhte Nachweisverpflichtung für Unternehmen, die persönliche Daten für ihre Zwecke nutzen.

Mit einer erweiterten Auskunftspflicht und deutlich höheren Strafen ist zu erwarten, dass illegal erhobene Daten weitaus weniger genutzt werden, aber auch dass das Bewusstsein der Unternehmen steigt, illegale erworbene Daten zu verwenden.

Die DSGVO soll das sammeln und auswerten von Daten erschweren und deren illegale Nutzung und Weitergabe verunmöglichen. Persönliche Daten sollen dadurch besser geschützt werden.

 

Fazit

Influencer sind zu einem wesentlichen Faktor der PR- und Marketingbranche geworden. Unternehmer suchen daher zurecht den Kontakt zu dieser Gruppe. Wer jedoch wiederrechtlich erhobene Daten verwendet macht sich nicht nur strafbar, sondern schadet damit auch seiner eigenen Reputation.

Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber das sammeln und auswerten von Daten in Zukunft noch mehr einschränken wird. Aufgrund der weltweit tätigen Unternehmen muss man sich aber die berechtigte Frage stellen, ob dies in Anbetracht des Milliardengeschäfts gelingen wird?

Alexander Seutter

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Bei CLIP: Gründer, Inhaber und Geschäftsführer *** Privat: Liebt das Salzkammergut

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