Das Jahr neigt sich dem Ende zu, ein wenig Besinnlichkeit sollte da doch einkehren können. Ich möchte diese Zeit in aller Unaufgeregtheit dazu nutzen, eine Behörde vorzustellen, die in der breiten Öffentlichkeit vielleicht nicht rasend bekannt ist, für die Medienbranche aber umso wichtiger: Die Kommunikationsbehörde Austria, kurz KommAustria.
Hüter der Gesetzeseinhaltung für die österreichischen Rundfunksender
Die KommAustria, ist die 2001 gegründete österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk und audiovisuelle Medien und zugleich die Rechtsaufsichtsbehörde über den Österreichischen Rundfunk. Seit 1. Oktober 2010 ist die KommAustria eine weisungsfreie Kollegialbehörde, die aus fünf Mitgliedern besteht. Die fünf Mitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Kernkompetenzen ist einerseits die Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk und dessen Tochtergesellschaften, andererseits aber auch über private Hörfunkveranstalter nach dem Privatradiogesetz (PrR-G) sowie private Fernsehveranstalter und sonstige audiovisuelle Mediendiensteanbieter nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) .
In diesem Zusammenhang ist die Behörde auch rund um die Wahlen medial in Erscheinung getreten: So ließ der ORF im Vorfeld der Nationalratswahlen bei den österreichischen Medientagen mit einem neuen Produkt aufhorchen: Ein in Kooperation mit der FH Hagenberg und der TU Wien entwickeltes „automatisiertes Fake-Erkennungstool“, (nicht mehr) aufrufbar unter faktoderfake.at. Dort sollten über soziale Medien gelaunchte Falschmeldungen entlarvt werden, der Service richtete sich gleichermaßen an Journalisten wie an Privatpersonen. Nun darf aber eine öffentlich-rechtliche Institution wie der ORF nicht so einfach ein „Produkt“ launchen, es muss im Vorfeld als Angebotskonzept der KommAustria zur Prüfung auf Verträglichkeit mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und den damit einhergehenden Vorschriften vorgelegt werden. Dies ist nicht passiert, das Verfahren noch anhängig, ungeachtet dessen allerdings wurde am 23. Oktober die Seite betreiberseitig offline genommen.
Auch im Bereich der Privatsender wurde die KommAustria im Rahmen der Wahlen aktiv: So wurde eine genaue Prüfung der gemeinsamen Wahl-Berichterstattung der Privatsender am Wahlabend in Aussicht gestellt. Auch diesbezüglich ist das Verfahren noch im Laufen.
Zu den weiteren Kompetenzen der KommAustria zählt unter anderem aber auch die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, auch MedKF-TG. Und die ist besonders spannend: Sie führt zur quartalweisen Veröffentlichung jener Beträge, die staatliche Stellen und staatsnahe Unternehmen im Rahmen von Werbung und Inseraten in Fernsehen, Radio, Zeitungen und Magazinen investiert haben. Und dann wäre da nicht zuletzt, neben weiteren Aufgaben, noch die Zuständigkeit für die Vergabe der Presseförderung in Österreich.
Aber über diese pekuniär relevanten Aufgaben werde ich gerne in einem eigenen Beitrag detailliert berichten.