CLIP Mediaservice ist einer der größten Medienbeobachter Österreichs und ist als Mitglied der FIBEP (Federation Internationale des Bureaux d’Extraits de Presse) in einem internationalen Netzwerk von Medienbeobachtern vertreten. Mit dieser Mitgliedschaft haben wir uns aber auch verpflichtet nationale und internationale Urheberrechte zu wahren. CLIP Mediaservice war ein Vorreiter bei der Lizenzierung von österreichischen Printmedien und sichert jedem seiner Kunden Rechtssicherheit in Bezug auf die geleistete Medienbeobachtung zu.
Im Folgenden fassen wir zusammen, welche Inhalte lizensiert werden müssen, wie die aktuelle Situation in Österreich aussieht und welche Vorteile CLIP-Kunden bezüglich Lizenzen genießen.
Was muss lizenziert werden?
Presseartikel, die digital verarbeitet werden, beinhalten so gut wie immer urheberrechtlich geschützten Inhalt, egal ob sie selbst erstellt wurden, oder von einem Dienstleister wie unserem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Um diese Rechte zu schützen und damit auch einen fairen Ausgleich für die Nutzung der erstellten Inhalte zu gewährleisten, haben wir Vereinbarungen mit verschiedenen Lizenzgebern und Rechteinhabern getroffen. Diese Vereinbarungen stellen nicht nur einen fairen Ausgleich dar, sondern verschaffen unseren Kunden Rechtssicherheit und sichern damit auch Qualitätsjournalismus.
Lizenzierung in Österreich?
In Österreich werden digitale Printclippings über das PDN-System des VÖZ (Verband Österreichsicher Zeitungen) lizenziert. An der Entwicklung des PDN-Systems vor 15 Jahren hat CLIP Mediaservice maßgeblich mitgearbeitet und somit war es erstmals möglich, Ausschnitte aus Zeitungen und Zeitschriften für die eigene Mediendokumentation mit urheberrechtlicher Bewilligung zu nutzen.
Alle Kunden einer CLIP Medienbeobachtung erhalten automatisch das Recht, die von uns gefundenen Presseclippings, einer Anzahl von bis zu 10 Nutzern zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kümmern wir uns als PDN-Partner selbstverständlich auch um alle Lizenzvereinbarungen Ihrer internen und externen Mediendokumentation.
Weltweite Medienbeobachtung
Mit einer internationalen Beobachtung sind auch länderspezifische Urheberrechte zu beachten. Obwohl es selbst in der Europäischen Union immer wieder Bestrebungen gibt, das Urheberrecht zu vereinheitlichen, geben EU-Richtlinien den Nationalstaaten genügend Freiraum, um das Urheberrecht individuell zu gestalten. Im Ergebnis bedeutet das, dass es unzählige Lizenzgeber und Regelwerke gibt, die es international zu beachten gilt. Auch hier haben wir Partnerschaften und Vereinbarungen getroffen, um unseren Kunden Rechtssicherheit zu gewährleisten. Mit unserem Partnernetzwerk der FIBEP ist sichergestellt, dass auch eine internationale Medienbeobachtung keine Urheberrechte verletzt und anfallende Lizenzgebühren auch abgeführt werden. Für unsere Kunden entsteht dadurch kein Mehraufwand und es ist sichergestellt, dass es zu keinen bösen Überraschungen kommen kann.
Fazit
Redaktionell erstellte Presseartikel in Zeitungen und Magazinen stellen in vielen Fällen das Ergebnis von journalistischer Recherche dar, und gelten als geistiges Eigentum, deren Nutzung die Zustimmung der Rechteinhaber einfordert. Eine Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte stellt daher nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit dar, sondern sichert auch Qualitätsjournalismus und Medienvielfalt.
Nicht nur aus Gründen der Fairness ist es wichtig, dass Ihre Mediendokumentation auf rechtssicheren Beinen steht. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, oder informieren Sie über anfallende Lizenzkosten!