Letzte Woche wurde in Österreich ein wichtiger Schritt gegen Hasspostings auf Facebook gesetzt. Durch einen von den Grünen initiierten Musterprozess gegen Facebook wurden Maßnahmen verordnet, die sich weltweit auf Hasspostings auswirken könnten.
Der Hintergrund zum Prozess
Vor zirka fünf Jahren zog Eva Glawischnig, noch vor ihrem Rücktritt als Chefin der Grünen 2016, gegen Facebook wegen Hasspostings vor Gericht. Damals wurde sie von einer Nutzerin als „miese Volksverräterin“ und Mitglied einer „Faschistenpartei“ bezeichnet. In erster Instanz wurde vom Handelsgericht Wien erzielt, dass Facebook diese Postings weltweit löschen muss, allerdings kam das soziale Netzwerk dem nur für Österreich nach.
Der Prozess ging durch weitere Instanzen: dem Obersten Gerichtshof (OGH) und anschließend zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nun konnte sich Eva Glawischnig gegen Facebook durchsetzen. Laut Urteil muss Facebook die Daten der Hassposterin herausgeben sowie auch sinngleiche Beiträge weltweit löschen. Außerdem ist Facebook verpflichtet, das Urteil für sechs Monate weltweit auf seiner Startseite zu veröffentlichen. Das Urteil wurde von Facebook anerkannt, da vom Konzern keine Berufung eingelegt wurde.
Was kann das für die Zukunft bedeuten
Der gewonnene Prozess ist in mehrerlei Hinsicht wichtig im Kampf gegen Hasspostings. Einerseits setzt es ein Zeichen dafür, dass es möglich ist, sich auch gegen Konzerne wie Facebook zur Wehr zu setzen bzw. diese in die Verantwortung zu nehmen. Die Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer, meinte zur Urteilsveröffentlichung: „Wichtig für alle Betroffenen ist: Sie sind nicht alleine. Es gibt Mittel und Wege, sich zu wehren und sie wirken.“
Die Veröffentlichung vom Urteil auf der Facebook-Startseite soll außerdem User bereits im Vorfeld davon abschrecken, Hasspostings zu posten. Das Urteil soll bei Abruf der Startseite ohne Scrollen sichtbar und deutlich erkennbar sein.
Besonders wichtig ist auch die Tatsache, dass Facebook gezwungen wurde, die Userdaten der Hassposterin herauszugeben. Facebook hat sich bisher geweigert, Userdaten preiszugeben und sich auf irisches Recht berufen. Dieses Urteil zeigt nun, dass – in diesem Fall österreichisches Recht gelten kann.
Zum Thema Hass im Netz könnte Sie auch interessieren: Neues Maßnahmenpaket gegen Hass im Netz