In einer demokratischen Gesellschaft ist die Pressefreiheit eine der wichtigsten Komponenten. Das heißt aber nicht, dass Journalist_innen frei Schnauze über alles berichten dürfen, was sie interessant finden. Denn jeder und jede hat gewisse Rechte, die von allen respektiert werden müssen, auch von den Medien. Wir haben uns die Rechtslage einmal genauer angesehen.
Das Recht auf Privatsphäre
Im Grundgesetz ist klar geregelt, dass allen Bürger_innen das Recht auf Privatsphäre zusteht, es dürfen also nicht wahllos Informationen über sie weitergegeben oder gar veröffentlicht werden. In diesem Falle hat laut Medienrecht die Pressefreiheit bzw. das Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit das Nachsehen. Ausnahme: Eine bestimmte private Information ist für die Öffentlichkeit von sehr hoher Relevanz. Dann kann sie mit der Öffentlichkeit geteilt werden, allerdings unter Aussparung von unwesentlichen privaten Details. Aus diesem Grund wurden beispielsweise auch nur sieben Minuten anstatt der gesamten sieben Stunden des Ibiza-Videos veröffentlicht.
Schutz der Persönlichkeitsrechte
Das Recht auf Privatsphäre und Ehre einer jeden Person ist von den Medien stets zu wahren. Es gilt also wieder zu entscheiden, ob eine gewisse Information über diese Person für die Öffentlichkeit relevant ist. So ist es zum Beispiel medienrechtlich nur unter ganz bestimmten Umständen erlaubt, den (vollen) Namen von Straftäter_innen oder Tatverdächtigen zu veröffentlichen, nämlich dann, wenn nach der Person gefahndet wird oder sie der Veröffentlichung zugestimmt hat. Ansonsten gilt Namensnennung als Eingriff in den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich, denn eine Offenlegung ihres Namens könnte die Betroffenen im späteren Leben beeinträchtigen. Aus diesem Grund genießen auch Jugendliche unter 18 Jahren einen absoluten Identitätsschutz. In die gleiche Rubrik fällt das Recht am eigenen Bild. Ein Personenbildnis, das ohne Erlaubnis oder Kenntnis der fotografierten Person aufgenommen wurde, darf, grob gesagt, nur dann veröffentlicht werden, wenn das Bild oder der Begleittext den Menschen nicht in ein schlechtes Licht rückt.
Fazit
Dieser Beitrag ist nur ein kleiner Ausflug ins Medienrecht, das noch sehr viel mehr Teilbereiche umfasst. Er zeigt uns allerdings bereits, dass sehr großen Wert auf den Schutz von Einzelpersonen gelegt wird. Das ist etwas, woran seriöse Berichterstattung sich auch orientieren sollte.