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Amtsgeheimnis

Amtsgeheimnis versus Auskunftspflicht

Anfang Juli hat ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtshofs dafür gesorgt, dass das Amtsgeheimnis geschwächt wird. Betroffen ist davon die Stadt Wien und das Land Niederösterreich. Wie diese Wende kam und was das genau bedeutet möchten wir uns in diesem Beitrag ansehen.

Der Hintergrund

Der Europäische Gerichtshof hatte schon vorab eine Entscheidung gefällt, welche Journalisten, Blogger, NGOs und Personen mit großer Social-Media-Reichweite mehr Rechte gewährt, wenn es um Einsicht in Informationen geht, die im öffentlichen Interesse liegen. Damit sollen demokratische Grundprinzipien gestärkt werden, denn das Recht auf Informationen stellt objektiven und gut recherchierten Journalismus sicher.

Wie kam es in Österreich soweit?

In Österreich ist Markus Hametner von Addendum und dem Forum Informationsfreiheit (FOI) vor zwei Gerichte gezogen, um Einblick in Dokumente zu erstreiten. Einmal klagte er beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Stadt Wien und einmal vor dem Landesverwaltungsgericht in St. Pölten gegen das Land Niederösterreich. Konkret hatte er Einsicht in zwei Dokumente gefordert, die ihm anfangs von beiden verweigert wurden. Beide Verfahren hat er gewonnen, was Auswirkungen auf die Auslegung das Amtsgeheimnis hat.

Auskunftspflicht und Amtsgeheimnis

Das Amtsgeheimnis gibt es in Österreich seit 1925. In Europa ist Österreich die letzte und einzige Demokratie mit einem derartigen Gesetz. Darum gibt es seit einigen Jahren auch vermehrt Forderungen zur Abschaffung des Gesetzes. Dem Amtsgeheimnis stehen die Auskunftspflichtgesetze entgegen, welche in der Vergangenheit vor Gericht immer wieder gegeneinander abgewogen wurden. Das weitaus jüngere Auskunftspflichtgesetz (das es seit den 1980er Jahren gibt) stellt sicher, dass österreichische Behörden bei Anfragen innerhalb von acht Wochen Auskunft geben müssen. Außer wenn diese sensible Informationen enthalten. Dann konnten die Behörden bislang die Auskunft im Sinne des Amtsgeheimnisses verweigern. Das neue Urteil erschwert den Behörden nun eine derartige Argumentation. Sensible Daten können z.B. ausgeschwärzt werden, sodass die Dokumente trotzdem freigegeben werden können.

Fazit

Mit diesem Urteil wird das Recht auf Information gestärkt und das Amtsgeheimnis geschwächt. Auch wenn das neue Gesetz bislang nur auf Journalisten und Blogger zutrifft, ist dies doch ein beachtlicher Schritt. Denn das Urteil sieht mehr als reine Auskunft vor, in gewissen Fällen stehen Behörden sogar in der Pflicht Dokumente herauszugeben. Insofern hat sich das Recht schon einen großen Schritt in Richtung Recht auf Informationen und weg vom Amtsgeheimnis bewegt.

Andrea Scharf

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